Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer

Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer, die Frontstapler bedienen, eine jährliche Unterweisung. Hierbei muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.

 

Die sicherheitstechnische Unterweisung für Staplerfahrer gemäß BGV D 27 muss jährlich geschult werden. Eine Teilnahme einmal im Jahr ist für betreffende Mitarbeiter Pflicht.

 

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer im Diak und extern Interessierte

 

Inhalte

 

 

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Innerbetriebliche Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Standsicherheit
  • Regelmäßige Prüfungen am Stapler (Sicht-, Funktions- und Technikprüfung)
  • Betrieb allgemein
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Unterweisung am Fahrzeug (bei Bedarf)

Termin

Mittwoch, 17. September 2025
von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Ort

Diakoniestraße 10
74523  Schwäbisch Hall

Kosten / Dauer

55,00 EUR

Dozent/in

Dietmar Hofmann
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit