AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich
2. Anmeldungen
3. Rücktrittsregelungen
4. Teilnahmegebühren
5. Datenschutz
6. Förderungen
7. Haftung und Versicherung


1. Geltungsbereich 

 

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote der DiaLog Akademie, der DIAKADEMIE und für die Fort- und Weiterbildung der Ambulanten Dienste in Schwäbisch Hall (im folgenden Akademien genannt), soweit diese nicht durch gesonderte Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien abgeändert werden. Vertragspartner sind insoweit Diakoneo KdöR, Neuendettelsau, als Rechtsträger der DiaLog Akademie und die Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH, als Rechtsträger der DIAKADEMIE sowie die Diakoneo Diak Schwäbisch Hall gGmbH als Rechtsträger der Ambulanten Dienste, Diakonie daheim in Schwäbisch Hall. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden.

2. Anmeldungen 

  1. Die Anmeldungen zu den Fort- und Weiterbildungsangeboten der Akademien können per Post, per Fax, per Email mit dem Anmeldeformular oder online auf unser Website www.dialogakademie.de erfolgen.
  2. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/-in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verpflichtet sich zur Teilnahme an der Fort- oder Weiterbildung.
  3. Die Akademien bestätigen ihren Kunden/-innen den Eingang der Anmeldung, wodurch die Anmeldung rechtsverbindlich wird. Ein mit der Anmeldung reservierter Seminarplatz ist übertragbar. In diesem Fall sind umgehend der volle Name sowie die Kontaktdaten des/r Ersatzteilnehmenden mitzuteilen. 
  4. Sollte die Veranstaltung bereits belegt sein, informiert die Akademie ihre Kunden/-innen darüber.
  5. Die Akademien laden 14 Tage vor Beginn zu den Veranstaltungen ein.
  6. Die Teilnehmer/-innen an Weiterbildungen der DiaLog Akademie erhalten eine Einladung mit detaillierten Angaben zur Weiterbildungsmaßnahme spätestens 4 Wochen vor Beginn. 
  7. Für interne Teilnehmer/-innen an Fort- und Weiterbildungen gelten die Rahmenbedingungen für Fort- und Weiterbildung des Trägers. Mit externen Teilnehmer/-innen an Weiterbildungen schließt die DiaLog Akademie eine schriftliche Vereinbarung. Die DIAKADEMIE schließt mit internen und externen Teilnehmer/-innen an Weiterbildungen eine schriftliche Vereinbarung. 

3. Rücktritt 

  1. Bei Fortbildungen können die Teilnehmer/-innen bis 14 Tage vor Beginn der Maßnahme kostenfrei zurücktreten. Danach fallen die Gebühren in voller Höhe an. 
  2. Bei Weiterbildungen können die Teilnehmer/-innen bis zu 29 Tage vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme kostenfrei zurücktreten. Danach fallen die Gebühren in voller Höhe an. Der Rücktritt ist nur in Textform möglich. Für die Berechnung der Frist sind der Emaileingang oder das Datum des Poststempels ausschlaggebend. Diese Rücktrittsregelung gilt, soweit das Rücktrittsrecht nicht in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien festgelegt wurde. 
  3. Für interne Teilnehmer/-innen an Weiterbildungen gelten die gleichen Rücktrittsregelungen
  4. Die DiaLog Akademie behält sich vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (z.B. bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl) oder einem sonstigen, nicht von ihr zu vertretenden, wichtigen Grund (z.B. höhere Gewalt oder Erkrankung Gastdozent) zu stornieren. Schon bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 

4. Teilnahmegebühren 

  1. Fortbildungen
    Die Vertragspartner/-innen erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung über den Teilnahmebeitrag zugeschickt. Mit Zugang der Rechnung ist diese fällig.
    Weiterbildungen
    Die Teilnahmegebühr ist bei Kursbeginn fällig, wenn keine andere Vereinbarung geschlossen wurde. 

5. Datenschutz 

  • Um an der Fort- und Weiterbildung teilnehmen zu können, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer/-innen erforderlich. Die Daten werden zur Seminarabwicklung benötigt und zu diesem Zweck nur an externe Dozenten/-innen und Kooperationspartner/-innen weitergegeben. Es wird auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerrufbarkeit etwaiger Einwilligungen sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde hingewiesen. 

     

  • Detaillierte Informationen hierzu erhalten die Teilnehmer/-innen in der Seminarorganisation:
    DiaLog Akademie, Wilhelm-Löhe-Str.23, 91564 Neuendettelsau, Tel. 09874 8-2672 oder -3654.
    DIAKADEMIE, Gelbinger Gasse 25, 74523 Schwäbisch Hall, Tel. 0791 753 4193.
    Ambulante Dienste, Am Mutterhaus 1, 74523 Schwäbisch Hall, Tel: 0791/753-2160 oder unter https://www.dialogakademie.de/rechtliches/datenschutz/

6. Bild- und Tonaufnahmen

  • Die Akademien (Veranstalter) dürfen während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. Die Akademien (Veranstalter) sind berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen. Die Akademien achten darauf, dass Persönlichkeitsrechte von Teilnehmer*innen bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/oder Tonaufnahmen bzw. nicht verletzt werden.
  • Dem*der Teilnehmer*in erklärt sich bei hybriden Veranstaltungsformen mit der Übertragung durch eine Konferenztechnik einverstanden.
  • Dem*der Teilnehmer*in ist die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahmen während der Veranstaltung (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen, Mitschnitte) nicht gestattet.

7. Förderungen 

  • Einen Überblick zu finanziellen Fördermöglichkeiten von Bildungsmaßnahmen erhalten die Teilnehmer/-innen auf Anfrage in der Seminarorganisation.

8. Haftung 

  1. Eintrittspflichtig für die Akademien ist der jeweilige Rechtsträger. Der Rechtsträger haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen aus ProdHaftG, Garantie oder bei Arglist- nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.

  2. Der Rechtsträger haftet nicht für Ansprüche gegen Dritte. Dies gilt insbesondere, wenn er lediglich als Vermittler tätig wurde. 

  3.  Der Rechtsträger haftet nicht für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl eingebrachter Sachen und Wertgegenstände der Teilnehmer/-innen.

  4.  Der/die Teilnehmer/in haftet für alle von ihm/ihr verursachten Schäden an Gebäude und Inventar nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

9. Gerichtsstand

  • Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gelten folgende Gerichtsstände:

    o DiaLog Akademie: Gerichtsstand Ansbach

    o DIAKADEMIE und Ambulanten Dienste: Gerichtsstand Schwäbisch Hall

10. Copyright
Für alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen gedruckten oder digitalen Erzeugnissen verbleiben alle Urheber-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstige Schutzrechte bei den Akademien. Der/die Nutzer/-in ist nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu eigenen Zwecken zu nutzen. Sie/Er ist nicht berechtigt, diese (z.B. auch über das Internet) Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen. Die Vervielfältigung und der Weiterverkauf der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nicht zulässig.

11. Schlussbestimmung

Wir behalten uns die Änderung der vorliegenden AGB vor. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der AGB bzw. der entsprechenden Regelung am ehesten entspricht.