Betreuungskräfte
Der Einsatz von Betreuungskräften nach § 43b ist im Sozialgesetzbuch fest verankert. Jede Einrichtung ist verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten.
Aus dem breiten Angebot möglicher und erforderlicher Betreuungsleistungen bieten wir verschiedenste Fortbildungen an, mit deren Hilfe Sie die Betreuung der Bewohner interessant und abwechslungsreich gestalten können.
Zwei Fortbildungen aus dieser Reihe sind für Betreuungskräfte nach § 43b pro Jahr verpflichtend.
Diese Fortbildungen sind auch offen für alle Mitarbeitenden der Pflege.
Seminare
29.06.2026
-
30.06.2026
Palliative Basics
29.07.2026
Märchen und Demenz
30.09.2026
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01.10.2026
Integrative Validation®
Methode für die Begleitung und Kommunikation mit Menschen mit Demenz
01.10.2026
Mit dem Kirchenjahr durchs Jahr
11.11.2026
Einführung in das seelsorgerliche Gespräch
24.11.2026
Umgang mit herausfordernden Situationen im Pflegealltag
Demenzsensibler Umgang, Deeskalation und professionelle Gesprächsführung im Pflegealltag