Betreuungskräfte

Der Einsatz von Betreuungskräften nach § 43b ist im Sozialgesetzbuch fest verankert. Jede Einrichtung ist verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten.
Aus dem breiten Angebot möglicher und erforderlicher Betreuungsleistungen bieten wir verschiedenste Fortbildungen an, mit deren Hilfe Sie die Betreuung der Bewohner interessant und abwechslungsreich gestalten können.
Zwei Fortbildungen aus dieser Reihe sind für Betreuungskräfte nach § 43b pro Jahr verpflichtend.
Diese Fortbildungen sind auch offen für alle Mitarbeitenden der Pflege.
Seminare
15.07.2025
respectare® Refresher
30.09.2025
Der herausfordernde Mensch in der Pflege
15.10.2025
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17.10.2025
SimA®-Basic - Selbstständig im Alter
Schulungsprogramm zur Förderung der Selbstständigkeit älterer Menschen
15.10.2025
Einführung in das seelsorgerliche Gespräch
20.10.2025
Spiel kann viel! - Spiele in der Gruppenbetreuung
Spiele und Aktivierung für Menschen mit und ohne Demenz