Betreuungskräfte

Der Einsatz von Betreuungskräften nach § 43b ist im Sozialgesetzbuch fest verankert. Jede Einrichtung ist verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten.
Aus dem breiten Angebot möglicher und erforderlicher Betreuungsleistungen bieten wir verschiedenste Fortbildungen an, mit deren Hilfe Sie die Betreuung der Bewohner interessant und abwechslungsreich gestalten können.
Zwei Fortbildungen aus dieser Reihe sind für Betreuungskräfte nach § 43b pro Jahr verpflichtend.
Diese Fortbildungen sind auch offen für alle Mitarbeitenden der Pflege.
Seminare
Biografie-Arbeit in der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz
Die respektvolle Berührung in der Pflege schwerstkranker Patienten
Biografie- und Erinnerungsarbeit in gemütlicher Atmosphäre
Mit der richtigen Musik für jedes Alter schöne Erinnerungen wecken
Der Umgang mit desorientierten und an Demenz erkrankten
Wohlbefinden fördern durch zwischenmenschliche Beziehungsgestaltung in der Pflege bei Menschen mit Demenz
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück