Betreuungskräfte

Der Einsatz von Betreuungskräften nach § 43b ist im Sozialgesetzbuch fest verankert. Jede Einrichtung ist verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten.
Aus dem breiten Angebot möglicher und erforderlicher Betreuungsleistungen bieten wir verschiedenste Fortbildungen an, mit deren Hilfe Sie die Betreuung der Bewohner interessant und abwechslungsreich gestalten können.
Zwei Fortbildungen aus dieser Reihe sind für Betreuungskräfte nach § 43b pro Jahr verpflichtend.
Diese Fortbildungen sind auch offen für alle Mitarbeitenden der Pflege.
Seminare
Fallbesprechungen – kollegialer Austausch – Lösungsansätze
Schulungsprogramm zur Förderung von Fähigkeiten älterer Menschen
Die respektvolle Berührung in der Pflege schwerstkranker Patienten
Methode für die Begleitung und Kommunikation mit Menschen mit Demenz
Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück
(gemäß der Qualifikationsrichtlinie für Betreuungskräfte nach §53c SGB XI)
Übungen zur Förderung des Gleichgewichtes und der Kraft