Betreuungskräfte

Der Einsatz von Betreuungskräften nach § 43b ist im Sozialgesetzbuch fest verankert. Jede Einrichtung ist verpflichtet, Betreuungsleistungen anzubieten. 

Aus dem breiten Angebot möglicher und erforderlicher Betreuungsleistungen bieten wir verschiedenste Fortbildungen an, mit deren Hilfe Sie die Betreuung der Bewohner interessant und abwechslungsreich gestalten können.

Zwei Fortbildungen aus dieser Reihe sind für Betreuungskräfte nach § 43b pro Jahr verpflichtend.
Diese Fortbildungen sind auch offen für alle Mitarbeitenden der Pflege.