Brandschutz- und Evakuierungshelfer
gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie ASR 2.2 und DGUV 205-023
Ein Brand stellt für jede Einrichtung eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Menschen, die Sicherheit der Einrichtung und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Der Arbeitgeber hat deshalb eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitenden fachkundig zu unterweisen.
Inhalte
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall
4 UE
Termin
Montag, 17. Februar 2025von 9:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Ort
Wilhelm-Löhe-Str. 2391564 Neuendettelsau