Werkstatträte
Mitwirkung und Mitbestimmung - wie setzen wir im Werkstattrat unsere Rechte um?
Die beschäftigten Menschen mit Beeinträchtigungen leisten in der WfbM eine wichtige Arbeit. Mit ihren Anliegen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen für ihre tägliche Arbeit können sie den Werkstattrat ansprechen. Der Werkstattrat kennt sich sehr gut in der Werkstatt aus und ist als Interessen-Vertretung bei Allen bekannt. Er achtet darauf, dass geltende Gesetze und Ordnungen in der Werkstatt eingehalten werden. Die Mitglieder des Werkstattrates müssen ihre Aufgaben, ihre Rechte und Pflichten gut kennen um eine gute Arbeit zu leisten.
Bei den diakonischen Werkstätten gilt die DWMV. Das Mitbestimmungsrecht gibt es bei der Diakonie schon seit 2001.
In der Diakonischen-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung stehen eine Menge Paragraphen (§), die Sie kennen sollten. Vor allem die Rechte und Pflichten der Werkstatträte.
Es gibt Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte und Informationsrechte. Der Werkstattrat hat also die Möglichkeit, etwas zu bewegen und zu verbessern.
Doch wo liegen die Unterschiede zwischen Mitbestimmung, Mitwirkung und Information?
Wie können Sie Ihre Rechte ausüben und damit etwas verändern?
Gemeinsam schauen wir uns die DWMV genau an und versuchen zu verstehen, wie die Werkstatträte ihre Rechte umsetzen können.
Inhalte
- Zusammenarbeit im Werkstatt-Rat
- Besichtigung einer Einrichtung
- Lohnsystem
- Neue Entwicklungen in den Werkstätten aus der Politik
- Informations-Wege zwischen den Gremien
- Diakonische Mitwirkungsverordnung
- Praktische Anwendung der Rechte und Pflichten
Methoden
Kleingruppenarbeit, Rollenspiele, Videos , Austausch in der Gesamtrunde
Termin
Montag, 08. Dezember 2025 bis Donnerstag, 11. Dezember 2025von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort
Hermann-Höcherl-Straße 293055 Regensburg
Hinweis
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Seminar mit:
- Diakonie- Werkstätten- Mitwirkungsverordnung(DWMV)
- Informationsmaterial zu Ihrer Werkstatt
- Themen, die im Seminar besprochen werden sollen