Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer

Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer, die Frontstapler bedienen, eine jährliche Unterwei-sung. Hierbei muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.

 

Die sicherheitstechnische Unterweisung für Staplerfahrer gemäß BGV D 27 muss jährlich geschult werden. Eine Teilnahme einmal im Jahr ist für betreffende Mitarbeiter Pflicht.

 

Zielgruppe

Gabelstaplerfahrer im Diak und extern Interessierte

 

Inhalte

 

 

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Innerbetriebliche Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Standsicherheit
  • Regelmäßige Prüfungen am Stapler (Sicht-, Funktions- und Technikprüfung)
  • Betrieb allgemein
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Unterweisung am Fahrzeug (bei Bedarf)

Termin

Mittwoch, 18. September 2024
von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Ort

Diakoniestraße 10
74523  Schwäbisch Hall

Kosten / Dauer

55,00 EUR

Dozent/in

Dietmar Hofmann
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit