Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer
Der Gesetzgeber fordert für Arbeitnehmer, die Frontstapler bedienen, eine jährliche Unterwei-sung. Hierbei muss der Arbeitgeber über mögliche Gefahren und Gefährdungen am Arbeitsplatz aufklären und darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter zu verhalten hat, um Unfall- und Verletzungsrisiken zu minimieren.
Die sicherheitstechnische Unterweisung für Staplerfahrer gemäß BGV D 27 muss jährlich geschult werden. Eine Teilnahme einmal im Jahr ist für betreffende Mitarbeiter Pflicht.
Zielgruppe
Gabelstaplerfahrer im Diak und extern Interessierte
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Innerbetriebliche Betriebsanweisungen
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Standsicherheit
- Regelmäßige Prüfungen am Stapler (Sicht-, Funktions- und Technikprüfung)
- Betrieb allgemein
- Umgang mit der Last
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln/Verkehrswege
- Unterweisung am Fahrzeug (bei Bedarf)
Termin
Mittwoch, 18. September 2024von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort
Diakoniestraße 1074523 Schwäbisch Hall